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Mit etwas Hintergrundwissen wird sicher so manches verständlicher.
Diese Seiten sollen etwas Licht ins Dunkel der Abkürzungen und Fachbegriffe rund um

Visualisierung und Animation sowie Internet und Webdesign bringen.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, fragen Sie bitte einfach über das Kontaktformular
danach, er wird so bald wie möglich ergänzt.

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister   (EHUG)

Durch dieses Gesetz wurden bestimmte Normen im Handelsgesetzbuch (HGB), im
GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG) geändert.

Diese schreiben dem Unternehmer unter Anderem bestimmte Pflichtangaben auf
seinen Geschäftsbriefen vor. Seit 1. Januar 2007 gelten diese Pflichtangaben nun
auch für geschäftliche E-Mails. Verstöße können durch Geldbußen geahndet oder
eventuell von Mitbewerbern abgemahnt werden.

Die erforderlichen Pflichtangaben finden Sie in einer ausführlichen Zusammenstellung
auf den Webseiten der IHK Hamburg.

Für Unternehmen, auf die die oben genannten Gesetze nicht anwendbar sind, also
beispielsweise Freiberufler, gelten auch weiterhin keine Pflichtangaben in E-Mails.

GIF   (Graphics Interchange Format)

Pixelorientiertes Grafik-Format mit verlustfreier Komprimierung. Da die Verringerung der
Dateigröße in erster Linie durch die Begrenzung der Farbtiefe auf maximal 256 Farben
erreicht wird, eignet sich das GIF-Format nur sehr eingeschränkt für Fotos, dagegen sehr
gut für Logos und ähnliche Grafiken mit größeren einfarbigen Flächen. Anders als das im
Internet ebenfalls weitverbreitete JPG-Format mit 16,7 Millionen Farben erlaubt das GIF-
Format Animation, Transparenz und Interlacing.

GoLive

Sogenannter WYSIWYG-Editor zum Erstellen von Webseiten des Softwareherstellers Adobe.

Graukeil

Der Graukeil dient der einfachen Überprüfung der Kalibrierung Ihres Monitors. Sie finden ihn
unter dem Stichwort Monitorkalibrierung.

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