A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M
N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
 

Mit etwas Hintergrundwissen wird sicher so manches verständlicher.
Diese Seiten sollen etwas Licht ins Dunkel der Abkürzungen und Fachbegriffe rund um

Visualisierung und Animation sowie Internet und Webdesign bringen.

Sollten Sie einen Begriff vermissen, fragen Sie bitte einfach über das Kontaktformular
danach, er wird so bald wie möglich ergänzt.

Tabellen

Tabellen waren lange Zeit das Mittel der Wahl um Texte, Bilder und Hyperlinks auf
Webseiten zu positionieren (siehe Layout-Tabellen bzw. Cascading Style Sheets).

Teledienstedatenschutzgesetz   (TDDSG)

Das Teledienstedatenschutzgesetz wurde zum 1. März 2007 durch das Telemedien-
gesetz
ersetzt.

Teledienstegesetz   (TDG)

Das Teledienstegesetz wurde zum 1. März 2007 durch das Telemediengesetz ersetzt.

Telemediengesetz   (TMG)

Am 18. Januar 2007 hat der Bundestag das Telemediengesetz (TMG) verabschiedet,
das zum 1. März 2007 das bisherige Teledienstegesetz, sowie das Teledienstedaten-
schutzgesetz und den Mediendienstestaatsvertrag ersetzt hat.

Laut diesem Gesetz sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste
Telemedien, ausgenommen sind lediglich Telekommunikation und Rundfunk.

§5 des Telemediengesetzes regelt die Impressumspflicht von Websites:

„(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgeld
angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben
unberührt”

Eine solche andere Rechtsvorschrift findet sich in §55 Abs. 1 des zum 1. März 2007
in Kraft getretenen geänderten Rundfunkstaatsvertrages (RfStV), der jetzt Staats-
vertrag für Rundfunk und Telemedien heißt:

„Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären
Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Das bedeutet, dass auch weiterhin jede Unternehmens-Website über eine Anbieter-
Kennzeichnung verfügen muss. Aber auch das Anbringen von Werbebannern oder
Werbelinks kann bereits dazu führen, dass eine Internet-Präsenz als gewerblich be-
handelt wird. Geschäftsmäßig handelt bereits derjenige, der ein Angebot nachhaltig
(Juristen-Deutsch für: dauerhaft) unterhält. Hierbei ist es egal, ob er Gewinne erzielen
will oder nicht. Da es wegen fehlender oder ungenügender Anbieterkennzeichnungen
reihenweise zu Abmahnungen durch dubiose Anwälte und Abmahnvereine kommt,
empfiehlt es sich, sich zu diesem Thema sehr ausführlich zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter dem Stichwort Impressum.

§6 Abs. 2 des Telemediengesetzes regelt, wie geschäftliche E-Mails und Werbe-Mails
zu kennzeichnen sind: vorgeschrieben sind eine klare Absenderkennzeichnung und
eine klare Werbekennzeichnung. Werden diese nicht eingehalten, so handelt es sich
um eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung und um eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000.- € geahndet werden kann. Hiermit hofft der
Gesetzgeber, die Flut an Spam-Mails eindämmen zu können, mit der jeder von uns
regelmäßig zu kämpfen hat. Da diese jedoch überwiegend aus dem Ausland verschickt
werden, wo es nahezu unmöglich ist, die Strafe zu vollstrecken, wird dies wohl ein
frommer Wunsch bleiben. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Angaben in
der Absenderzeile und der Betreffzeile geschäftlicher E-Mails. Die seit 1. Januar 2007
geltenden Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails sind im Gesetz über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG)
geregelt

Der umstrittene Bereich der Haftung für Hyperlinks ist im Telemediengesetz genauso
unvollständig geregelt wie bisher, da er unverändert übernommen wurde. Auch die
Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. (siehe auch Disclaimer)

Thumbnail

Ein Thumbnail (englisch für „Daumennagel”) ist ein kleines Vorschaubild, klickt man es
an, so erhält man eine vergrößerte Ansicht.

TIFF

Dieser Beitrag ist in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht

Top Level Domain

siehe Domain

Tracking Cookie

siehe Cookie

Traffic

Dieser Beitrag ist in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht

Truetype

Dieser Beitrag ist in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht

Typo 3

Dieser Beitrag ist in Vorbereitung und wird in Kürze veröffentlicht

Social Bookmarks: